Veranstaltungsform

Bitte beachten Sie unsere klare, praxisorientierte Abgrenzung der Veranstaltungsformen: Informationsveranstaltung, Schulung und Training.

 

Eine Informationsveranstaltung dient bei N&N der einseitigen Weitergabe allgemeiner Informationen an eine Zielgruppe.

Sie verfolgt das Ziel, Wissen bereitzustellen oder Bewusstsein zu schaffen, ohne praktische Anwendung oder eine Verständnisprüfung.


Mit einer Schulung vermittelt N&N strukturiertes Fachwissen sowie ein Verständnis für bestimmte Aufgaben, Verfahren oder Vorschriften.

Sie befähigt die Teilnehmenden, die erworbenen Kenntnisse in ihrem Arbeitsbereich sachgerecht anzuwenden. Eine Dokumentation und ggf. eine Erfolgskontrolle ist eingeschlossen.


Ein N&N-Training dient der praktischen Einübung und Vertiefung von Fähigkeiten.

Es fördert die sichere, selbstständige Anwendung von Methoden, Werkzeugen oder Verhaltensweisen und umfasst Übungen sowie individuelles Feedback.


  • Informationsveranstaltung

    Ziel: Vermittlung von allgemeinen oder neuen Informationen, meist zur Sensibilisierung oder Orientierung.

    Merkmale:

    • Einseitige Kommunikation („Sender-Empfänger-Prinzip“)

    • Kein oder nur geringer Interaktionsanteil

    • Keine praktische Anwendung oder Überprüfung des Verständnisses

    • Dauer oft kurz (z. B. 1–2 Stunden)

    • Häufig für größere Gruppen

    Beispiele:

    • Vorstellung neuer Sicherheitsrichtlinien oder Unternehmensstrategien

    • Einführung in neue Projekte oder Gesetzesänderungen

    • Informationsveranstaltung zur Gefährdungsbeurteilung

    Ergebnis: Teilnehmende wissen, dass es eine bestimmte Information gibt, ohne zwingend zu können oder zu tun.

  • Schulung

    Ziel: Vermittlung von Fachwissen und Handlungskompetenz, meist zur Erfüllung rechtlicher, betrieblicher oder qualitätssichernder Anforderungen.

    Merkmale:

    • Kombination aus Wissensvermittlung und Verständnisförderung

    • Strukturierte Lerninhalte mit festgelegtem Lehrplan

    • Möglichkeit für Rückfragen und Verständnisprüfung (z. B. Test, Nachweis)

    • In der Regel mit Dokumentation der Teilnahme

    • Kann theoretisch oder mit Demonstrationen erfolgen

    Beispiele:

    • Sicherheits- oder Unterweisungsschulungen nach ArbSchG / DGUV Vorschriften

    • Schulung zur systematischen Gefährdungsbeurteilung

    • Schulung zu Konformitäts- oder zu Compliance-Themen

    Ergebnis: Teilnehmende verstehen und können grundlegende Inhalte nachvollziehbar anwenden.


  • Training

    Ziel: Einübung und Vertiefung praktischer Fertigkeiten – Anwendung steht im Vordergrund.

    Merkmale:

    • Hoher Praxisanteil, „learning by doing“

    • Individuelles Feedback und Korrektur

    • Wiederholung und Festigung durch Übungen oder Simulationen

    • Ziel: sichere und selbstständige Ausführung von Tätigkeiten

    • Meist in kleinen Gruppen oder einzeln

    Beispiele:

    • Notfall- oder Evakuierungstraining

    • Erster Hilfe-Training oder Feuerlöschübung

    • Training zur sicheren Nutzung von Geräten (z. B. Autoklaven, Laborabzüge)

    • Fallstudien zur Gefährdungsbeurteilung oder Führungskräftetraining

    Ergebnis: Teilnehmende können und beherrschen die Anwendung in der Praxis.